Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen

Ziffer I - Anmeldungen Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter, den Abschluss eines Vertrages aufgrund der Ihnen in diesem Katalog genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Kursbestätigung des Veranstalters zustande.
Ziffer II - Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages Bei Vertragsabschluss wird der Verwaltungskostenbeitrag fällig. Dieser ist bis spätestens 12 Tage vor Kursbeginn zu zahlen.
Ziffer III - Leistungen 1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Kursbestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
2. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen des Kurses Fremdleistungen, haftet er nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Kursausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wird.
Ziffer IV - Höhere Gewalt Wird der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Veranstalter wird dann den gezahlten Verwaltungskostenbeitrag erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Kursleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zutragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Ziffer V - Kursabsage, Leistungs- und Preisänderungen 1. Wir können bis zum 14. Tage vor Kursantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Katalog genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Kursvertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Kursleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kursvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigen.
3. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Kursabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Kursleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Kursleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Kursabsage durch uns, die Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, einen solchen Kurs aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche uns gegenüber geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform.
Ziffer VI - Rücktritt von dem Kurs/der Veranstaltung 1. Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie den Kurs nicht an, so können wir als Entschädigung den Verwaltungskostenbeitrag unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Kursleistungen verlangen. Wir empfehlen, eine Kursrücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
3. Im Falle des Rücktritts verlangen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Sätzen pro Person vom Verwaltungskostenbeitrag berechnet: bis 14 Tage vor Kursbeginn 10,00 Euro Stornogebühr, bis 10 Tage vor Kursbeginn 50% Ausfallgebühr, bis 5 Tage vor Kursbeginn 100% Ausfallgebühr, sofern der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann. Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
Ziffer VII - Vertragsobligenheiten und Hinweise 1. Wird der Kurs nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Verwaltungskostenbeitrages, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während des Kurses uns anzuzeigen.
2. Tritt ein Mangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel den Kurs kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
3. Eine Mängelanzeige nimmt die Leitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter:
Katholische Junge Gemeinde e. V. Am Busdorf 7 33098 Paderborn Telefonnummer: 0 52 51 28 88 450 Telefaxnummer: 0 52 51 28 88 459 E-Mail: info@kjg-paderborn.de
4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Kursende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Kursende.
Ziffer VIII - Haftungsbeschränkung Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden ist auf den dreifachen Verwaltungskostenbeitrag beschränkt, soweit
1. ein Schaden eines Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
2. der Veranstalter für einen der Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leitungsträgersverantwortlich ist.
Gewährleistungsansprüche siehe VII, 4 und 5.
Ziffer IX - Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 1. Im Prospekt haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.
2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.
3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb den Kurs nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer V zu belasten. Ziffer X - Anwendbares Recht. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Adresse des Veranstalters siehe Ziffer VII Punkt 3.

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